| Hier finden Sie aktuelle Meldungen der Innung des KFZ-Handwerks Bremerhaven-Wesermünde. | | |
| HU / AU - Am besten direkt in der Meister-Werkstatt | 10.08.2010 |
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| | Es gibt Angelegenheiten, die man als Autofahrer nach Möglichkeit nicht auf die lange Bank schieben sollte. Dazu gehören beispielsweise die Pkw-Haupt- (HU) und Abgasuntersuchung (AU). Werden ihre jeweiligen Termine nicht wahrgenommen, so hat man - je nach Länge der Fristüberschreitung - mit einem Verwarn- oder Bußgeld sowie Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei zu rechnen. Wer clever ist, lässt diese Untersuchungen in einem Meisterbetrieb der Kfz-Innung durchführen. Auf diese Weise werden häufig gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Denn sollte sich im Rahmen der Prüfungen herausstellen, dass das Fahrzeug technische Mängel hat oder die Abgaswerte nicht stimmen, kann beides gleich vor Ort ohne Vereinbarung eines weiteren Werkstatttermins in Ordnung gebracht werden. Wer nicht sicher ist oder nicht weiß, wann die nächste AU oder HU fällig ist, wirft am besten einen Blick auf die entsprechenden Prüfplaketten an den Nummernschildern seines Wagens. Der auf den Plaketten oben angegebene Monat und die in der Mitte stehende Jahreszahl zeigen Monat und Jahr für die nächste AU (vorderes Kennzeichen) oder HU (hinteres Kennzeichen) an. Seit 2010 wird allerdings die AU-Plakette nicht mehr extra aufgeklebt. |
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| Benzinpreisrechner | 20.06.2010 |
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| | Wer schon immer einmal den exakten Steueranteil bzw. den Gewinn der Tankstellen errechnen wollte, wird unter dem folgenden Link fündig werden. Das Bundesfinanzministerium bietet diesen Rechner online auf der Seite an. Hier... kommt man zum Preisrechner |
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| Kfz-Steuerrechner und Infos | 05.06.2010 |
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| | Für die neue Kraftfahrzeugsteuer gelten andere Sätze. Wer sich für die CO² und Hubraum abhängigen Regelung informieren möchte, kann dies anhand eines Onlinerechners auf der Seite des Bundesfinanzministeriums tun. Dort wird das Zulassungsdatum, Hubraum und der CO²-Wert benötigt. Dort gibt es ebenfalls Informationen die man hier... lesen kann.
Hier... gehts zum Rechner
Hier... gibt es einen Flyer des BFM über die neue Kfz-Steuer |
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| Punkt droht bei Fehlverhalten | 03.06.2010 |
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| | Für Auto-Mobiltelefonierer ist eine Freisprechanlage Pflicht Mittlerweile hat es sich bei den Autofahrern herumgesprochen, daß das Telefonieren im Auto nur noch mit Freisprechanlage erlaubt ist. "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält" heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Auch im Stau oder an roten Ampeln gilt das Verbot. Erst wenn der Motor ausgeschaltet ist, ist der Griff zum Handy erlaubt. Kurzum: "Wer während der Fahrt telefonieren will, braucht eine Freisprechanlage", sagen die Experten der Kfz-Innung. Da die manuelle Benutzung von Menütasten nicht erlaubt sei, könne nur ein per Sprache steuerbares System das uneingeschränkte Telefonieren ermöglichen. Diese Systeme müssten professionell ins Auto eingebaut werden und hierzu seien am besten die Kfz-Meisterbetriebe geeignet. Das Angebot auf dem Markt ist groß. Ein Telefon mit Head-Set, also mit Mikro und Kopfhörer am Ohr, erfüllt bereits die gesetzlichen Vorschriften. Das Modell der portablen Freisprechanlage für den Zigarettenanzünder geht einen Schritt weiter und kombiniert portable mit festen Elementen. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Qualität. Kann der Auto-Mobiltelefonierer seinen Gesprächspartner aufgrund der schlechten Sprachqualität nicht verstehen, hat er sein Geld verschwendet. Freisprechanlagen, die fest eingebaut werden, sind deutlich besser. Sie sind nur in einer Kfz-Werkstatt erhältlich und werden dort installiert. Wer oft mit seinem Fahrzeug unterwegs ist und häufig telefoniert, sollte in eine solche Anlage investieren. |
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| AU im Kfz- Meisterbetrieb | 02.01.2010 |
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| | Bei der nächsten Abgasuntersuchung (AU) wird keine sechseckige AU-Prüfplakette mehr auf das vordere Nummernschild geklebt. Das bedeute allerdings laut Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe nicht, dass die AU verschwinde. Vielmehr führten anerkannte Kfz-Meisterbetriebe weiterhin die AU als eigenständige Teiluntersuchung zur Hauptuntersuchung (HU) durch. Das sei auch sinnvoll, denn dort ließen sich eventuelle Mängel gleich erledigen. Neu ist, dass die Abgasuntersuchung jetzt an die Hauptuntersuchung (HU) gekoppelt ist, und frühestens im Monat vor dem HU-Termin durchgeführt werden darf. Zeit und Kosten können Autofahrer sparen, wenn sie die HU auch gleich in einem Meisterbetrieb der Kfz-Innung in Auftrag geben, in dem die Überprüfung von den Überwachungsorganisationen durchgeführt wird. Die Serviceleistung AU, durchgeführt durch einen Meisterbetrieb der Kfz-Innung, wird mit Nachweissiegel und Zangenprägung im anschließenden HU-Nachweis dokumentiert. Der Autofahrer erhält nur noch eine Plakette – nämlich die HU-Plakette für das hintere Kennzeichen, die die ordnungsgemäße Durchführung beider Prüfungen – HU und AU – belegt. Foto: ProMotor |
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| Öl hilft auch bei Kälte ... | 20.11.2009 |
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| | ..., wenn der Autofahrer die richtige Wahl trifft. Besonders im Winter fehlt Batterien oft die nötige Kraft für den Motorstart. Die Auto-Experten der Kfz-Innung verwiesen jetzt in ihrer Serviceoffensive darauf, dass so genannte Leichtlauföle die Stromspender bei kalten Temperaturen um 25 Prozent entlasten und für einen schonenden Kaltstart sorgen. Grundsätzlich sollten Autofahrer rechtzeitig vor Wintereinbruch Zündkerzen, Batterie und Elektrik auf Schwachstellen von Fachleuten in den Kfz-Meisterbetrieben checken und das Motoröl kontrollieren lassen. Wer zu lange seinen Pkw mit altem oder zu wenig Öl bewege, riskiere im schlimmsten Fall einen Motorschaden. Foto: ProMotor |
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| Batterien prüfen lassen ... | 15.10.2009 |
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| | Gerade in der kalten Jahreszeit leisten Batterien Schwerstarbeit und sollten daher regelmäßig kontrolliert werden. Die Fachleute im Kfz-Meisterbetrieb überprüfen den Säure- und Ladezustand der Batterie und weisen auf mögliche Defekte hin. Foto:Promotor |
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| Reifen-Tipp: Hinten die guten | 10.10.2009 |
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| | Bonn. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Reifen beträgt 1,6 Millimeter. Doch viele Experten warnen davor, die letzten Toleranzen zu nutzen, um sparen zu wollen. Den Bodenkontakt zu verlieren sei gefährlich. Die Reifen-Experten aus den Kfz-Meisterbetrieben raten daher, bei Winterreifen mindestens vier Millimeter Profil zu haben. Dabei sei es saisonal unabhängig, die besten beiden Reifen auf die Räder der Hinterachse aufzuziehen. Eine stabile Führung des Fahrzeugs erschwere das so genannte Übersteuern, das heißt, der Wagen bricht mit dem Heck aus. Der Tipp der Kfz-Meister: Neue Reifen auf die Hinterachse. |
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| Verantwortung für Sicht und Licht | 06.09.2009 |
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| | Regelmäßige Kontrollen erhöhen die Verkehrssicherheit Natürlich gehört der alljährliche Licht-Test zum Pflichtprogramm eines jeden Autofahrers. Aber auch während der übrigen Monate sollte der verantwortungsbewußte Fahrzeuglenker auf die Sicherheit seiner Beleuchtungseinrichtungen und klare Sicht achten. Die folgenden Tipps sind auch für automobile Laien kein Buch mit sieben Siegeln:
 - Achten Sie stets auf klare Scheiben rundum, auch von innen. Kunststoffausdünstungen und Zigarettenqualm lassen die Scheiben beschlagen und behindern die Sicht, u.a. durch verstärkte Blendwirkung, besonders nachts erheblich.
- Reinigen Sie nach jeder Autowäsche mit Wachspflege die Scheiben mit einem silikonfreien Glasreiniger. Gleiches gilt für die Scheibenwischer, die spätestens alle zwölf Monate ausgetauscht werden sollten.
- Achten Sie auf Steinschläge und Kratzer auf der Frontscheibe. Diese können nicht nur Streulicht verursachen sondern auch beim TÜV für Probleme sorgen.
- Säubern Sie bei nassen und schmierigen Fahrbahnbedingungen öfter rundum die Scheinwerfer- und Lampengläser. Bereits gering verschmutzte Gläser verringern die Lichtstärke um bis zu 85 Prozent. Besitzer von Fahrzeugen mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen sollten ihrer Heckbeleuchtung besondere Aufmerksamkeit widmen und den Waschwasser-Vorrat im Auge behalten.
- Setzen Sie im Winter dem Waschwasser ein Frostschutzmittel, im Sommer einen Scheibenreiniger zu.
- Kontrollieren Sie möglichst wöchentlich durch einen kurzen Rundgang alle Beleuchtungseinrichtungen. Hat das Auto kein Selbstdiagnose-System und ist kein Beifahrer für Blinker- und Bremslichtkontrolle vorhanden, überprüfen Sie vor der Garagen- oder Hauswand deren Funktion.
- Tauschen Sie bei Ausfall einer Leuchte immer auch gleich die parallele Glühlampe aus, da deren Lebensdauer in etwa ihrer „Zwillingsschwester“ gleicht. Das Mitführen einer Ersatzlampenbox erweist sich hierbei als äußerst praktisch. Im Übrigen ist diese in vielen Urlaubsländern bereits Pflicht.
- Herkömmliche Glühlampen, besonders minderer Qualität. können bis zu 50 Prozent ihrer Leuchtkraft verlieren. Tauschen Sie solche Lampen umgehend aus, auch wenn sie noch „funktionieren“.
- Tunen Sie wo immer möglich technisch sinnvoll Ihre Lichtanlage. Tagfahrlicht wie Lightday sowie Nebelscheinwerfer sollten heute zur Standartausrüstung gehören, zumal Tagfahrlicht in vielen europäischen Ländern vorgeschrieben ist.
- Achten Sie unbedingt immer auf den Beladungszustand Ihres Fahrzeuges und passen Sie die manuelle Leuchtweitenregulierung entsprechend an.
- Führen Sie stets eine leistungsstarke kombinierte Signal- und Pannenleuchte mit, um bei nächtlichen Pannen im wahrsten Sinne des Wortes nicht im Dunkeln zu stehen.
Oder schauen sie auch bei der Aktion Licht-Check vorbei. Diese findet immer im Oktober statt. |
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| Umweltprämie | 01.03.2009 |
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| | Original Pflicht Bonn. Ab 2. März geht es los: Zu diesem Termin nämlich soll die so genannte "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenwagen" im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Damit trete sie in Kraft, hieß es heute vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe mit dem Hinweis, dass voraussichtlich ab diesem Termin die Originalpapiere des Altfahrzeugs entwertet dem Prämien-Antrag beigefügt werden müssen. Bis zu diesem Termin reiche aus Gründen des Vertrauensschutzes die Kopie der Fahrzeugpapiere des alten Autos. In diesem Zusammenhang erneuerte der Kfz-Verband seine Forderung, die Definition eines Jahreswagens praxisgerecht zu korrigieren. Automobile von Werkangehörigen müssten vielfach zwölf Monate gehalten werden. Damit sei die maximale Frist der Haltedauer erreicht. Die Formulierung sollte in "längstens ein Jahr einmalig zugelassen" geändert werden. Gleichermaßen erneuerte der Verband der Autohäuser und Werkstätten seine Forderung, bei Neuwagen mit mehrmonatigen Lieferfristen den verbindlichen Kaufvertrag als "Anwartschaft" auf die Umweltprämie zu formulieren. Dies sei im Interesse eines Vertrauensschutzes für Kunden und Handel unverzichtbar, da bereits jetzt Sorge bestehe, ob der Prämientopf ausreiche. Quelle: ProMotor |
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