 | Übersicht der Leistungen unseres Service-Büros |
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 | Das Service-Büro ist für die Kfz-Betriebe Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Organisation eines Betriebes. Der Aufgabenbereich des Service-Büros gliedert sich im wesentlichen in drei Teilbereiche:-
Umsetzung und Überwachung gesetzlicher Verordnungen -
Abfallmanagement -
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Zukünftig wird dieses Aufgabengebiet noch erweitert. Folgende Neuerungen sind vorgesehen: - Anerkennung von Werkstätten für die Prüfung der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte
Diese Anerkennungen bzw. Prüfungen werden dann durch die Innung/Service-Büro direkt durchgeführt.
Unsere jetzigen Aufgabenbereiche im Einzelnen: |  |  |  |
 | 1.) Umsetzung und Überwachung gesetzlicher Verordnungen |
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 | a) Abgasuntersuchung AU/AUK- Genehmigung und Überwachung der Durchführungsbestimmungen für die Abgasuntersuchung
- Ausgabe der AU-Siegel, Überwachung des Verbleibs von Siegel
- Regelmäßige Information der Betriebe über technische Neuerungen
- Überprüfung der Einhaltung eines Qualitätssicherungssystems
- Erstellen einer Mängelstatistik
b) Sicherheitsprüfung LKW SP- Genehmigung und Überwachung der Durchführungsbestimmungen für die Sicherheitsprüfung
- Ausgabe der SP-Plaketten, Überwachung des Verbleibs von Plaketten
- Überprüfung der Einhaltung eines Qualitätssicherungssystems
- Erstellen einer Mängelstatistik
Im Zuständigkeitsbereich unserer Innung im Bundesland Niedersachsen wird diese Aufgabe durch das Service-Büro wahrgenommen. Im Land Bremen ist die Zuständigkeit durch den Bremer Senat an andere Organe bestimmt worden. Da jedoch nicht jede Innung dieses komplexe Thema erfüllen kann, werden wir in bestehenden Kooperationsvereinbarungen von Innungen im Gebiet vom südlichen Hamburg bis nördlich von Hannover mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betraut. c) GAP/GSP Gasanlagenprüfung/Gassystemprüfung- Genehmigung und Überwachung der Durchführungsbestimmungen für GAP/GSP
- Ausgabe der GAP/GSP-Plaketten, Überwachung des Verbleibs von Plaketten
- Regelmäßige Information der Betriebe über technische Neuerungen
- Überprüfung der Einhaltung eines Qualitätssicherungssystems
- Erstellen einer Mängelstatistik
- Anerkennung von Werkstätten für die Prüfung von Gasfahrzeugen
d) Altauto Verordnung- Genehmigung und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben
- Regelmäßige Überprüfung der Altautoannahmestellen
e) Ausgabestelle für Feinstaubplaketten- Ausgabe der Feinstaubplaketten-Plaketten und Klebesiegel, Überwachung des Verbleibs von Plaketten
f) Wiederkehrende Prüfung der Prüfstützpunkte in Kfz-Werkstätten- Jeder Prüfstützpunkt (PSP) der Überwachungsorganisationen in Kfz-Werkstätten muss regelmäßig von der zuständigen Kfz-Innung anhand einer landeseinheitlichen Checkliste überprüft werden.
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 | 2.) Abfallmanagement |
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 | Über ein eigens entwickeltes Ringentsorgungssystem bieten wir eine, den gesetzlichen Vorgaben, entsprechende Entsorgung von Abfällen für Kfz-Betriebe an. Durch eine hohe Zahl an teilnehmenden Betrieben, die auch regional anderen Innungen zur Verfügung gestellt wird, erreichen wir somit eine interessante Preisgestaltung. Zusätzlich können über uns ein Abfallwirtschaftskonzept und eine Abfallbilanz erstellt werden. Das Service-Büro hat die hierfür erforderliche Abfallmaklergenehmigung.
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 | 3.) Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen |
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 | Die Schulungen werden primär vor Ort in Lehrgangsform durchgeführt und umfassen, je nach Thema, einen Zeitrahmen von bis zu mehreren Wochen. Dazu gehören unter anderem:- Kommunikationstechniken,
- Betriebsorganisation
- Berufs- und Arbeitspädagogik
- Auftragsabwicklung
- Ermittlung und Vergleich von Betriebskennzahlen
Für eine Schulung in den angegebenen Sparten, setzen SIe sich bitte mit unserem Service-Büro in Verbindung. Wir werden mit Ihnen einen passenden Schulungsrahmen erstellen und Ihnen die jeweiligen Kosten dafür bekannt geben.
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