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Hier finden Sie aktuelle Meldungen der Innung des KFZ-Handwerks Bremerhaven-Wesermünde.
 
E10 - Biokraftstoff    21.12.2010
Ob das jeweilige Fahrtzeug E10 Kraftstoff tanken darf, ersehen Sie bitte aus dem unten stehenden Link oder erkundigen Sie sich bei dem jeweiligen Hersteller des Fahrzeugs/Kraftrads.

Link zum Dokument
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Was ist E10?

Zum Jahresende 2010 wird der Bioethanolanteil im Benzin von derzeit 5 % auf bis zu 10% angehoben. Daraus ergibt sich auch das Kürzel „E10“, bei dem „E“ für Ethanol und „10“ für den Anteil 10 % steht.

Was spricht für die Verwendung von E 10?

Die Beimischung von Ethanol zum Benzin hat 2 entscheidende Vorteile:

Bioethanol wird aus Pflanzen, also regenerativen Quellen, gewonnen und reduziert damit den Ausstoß des Klimagases CO2.
Durch die Verwendung von nachwachsenden Biokraftstoffen werden die Erdölreserven geschont.

Welche Voraussetzungen müssen Sie beachten?

Voraussetzung für die Verwendung des E10-Benzins ist allerdings die Tauglichkeit ihres Fahrzeugs: E10 vertragen nur Fahrzeuge die darauf ausgelegt sind. Alle für E10 nicht geeigneten Fahrzeuge müssen weiterhin mit dem bereits heute mit 5% Bioethanol beigemischten Kraftstoff betankt werden.

Sie müssen sich also vor dem ersten Betanken mit E10 vergewissern, dass Ihr Fahrzeug für den Einsatz dieses Kraftstoffs geeignet ist. Dafür werden wir Ihnen in den kommenden Wochen die Liste der E10-verträglichen Fahrzeuge über einen Link auf dieser Seite zur Verfügung stellen. Diese Liste enthält auch Servicenummern der Fahrzeughersteller, die Sie bei Fragen anrufen können.

Wie ist der Kraftstoff zu erkennen?
Sie erkennen den E10 Kraftstoff an der Bezeichnung „ NormalE10“, „ SuperE10“ oder „ SuperPlusE10“ auf den Zapfpistolen bzw. den Zapfsäulen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.bmu.de/e10
www.adac.de/e10

Quelle: dat.de
 
Winterreifenpflicht verabschiedet    06.12.2010
Nach neustem Erlass der Bundesregierung müssen ab Anfang Dezember 2010 alle Kraftfahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Was für viele Bundesbürger selbstverständlich erscheint, kann für so manchen ein Griff in die Geldbörse bedeuten.
Alle Fakten für diese neue Regelung stellen wir Ihnen hier vor.
  • Bei Schnee, Eis und Matsch müssen alle Autos Winterreifen oder Allwetterreifen mit dem Matsch- und Schneesymbol (M&S-Zeichen) haben.
  • Wer bei den o.g. Witterungsverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird, darf nun 40 Euro statt vorher 20 Euro berappen.
  • Bei einer Verwicklung in einen Unfall oder bei einer Behinderung des Straßenverkehrs kostet das Ganze gleich nochmal das Doppelte und man kassiert einen Punkt in Flensburg.
  • Diese Regelung trifft nicht nur auf Autos zu, sondern wird auch für Motorräder verlangt!
  • Mindesttiefe für alle M&S-Reifen liegt bei 1,6 Millimeter. Allerdings sollte man bei 4 Millimetern schwer darüber nachdenken sich neue Winterpneus zuzulegen, da die Bodenhaftung der Reifen dann doch extrem abnimmt.
  • Sommerreifen mit Schneeketten gelten nicht als Ersatz und sind somit nicht zugelassen.
  • Bei LKWs gibt es lediglich die Verpflichtung auf den Antriebsachsen Winterreifen aufzuziehen.
  • Bei Fahrten mit einem Leihwagen der Sommerreifen hat, haftet nicht der Verleiher, sondern immer der jeweilige Fahrer. Das kann für den Fahrer des Fahrzeugs weitreichende Folgen haben. Einige Verleiher bieten ihre Autos optional mit Winterreifen an. Manche weisen auf die Sommerreifen und die damit verbundene Gefahr hin. Andere wiederum lassen Mieter mit Sommerreifen gar nicht erst vom Hof.
  • Auch für ein Firmenwagen, ein Auto zur Probefahrt oder ein ausgeliehenes Fahrzeug von Bekannten gilt diese Regelung. Der Fahrer haftet.
  • Wer sein Fahrzeug allerdings abgestellt hat, kann nicht zur Kasse gebeten werden. Nur bewegte Fahrzeuge werden geahndet.
  • Auch ausländische Fahrzeuge die nach Deutschland einreisen haben natürlich diese Verpflichtungen einzuhalten. Wer das nicht tut, riskiert ein Bußgeld.
 
Benzinpreisrechner    20.06.2010
Wer schon immer einmal den exakten Steueranteil bzw. den Gewinn der Tankstellen errechnen wollte, wird unter dem folgenden Link fündig werden. Das Bundesfinanzministerium bietet diesen Rechner online auf der Seite an.

Hier... kommt man zum Preisrechner
 
Kfz-Steuerrechner und Infos    05.06.2010
Für die neue Kraftfahrzeugsteuer gelten andere Sätze.
Wer sich für die CO² und Hubraum abhängigen Regelung informieren möchte, kann dies anhand eines Onlinerechners auf der Seite des Bundesfinanzministeriums tun.

Dort wird das Zulassungsdatum, Hubraum und der CO²-Wert benötigt.
Dort gibt es ebenfalls Informationen die man hier... lesen kann.

Hier... gehts zum Rechner

Hier... gibt es einen Flyer des BFM über die neue Kfz-Steuer
 
AU im Kfz- Meisterbetrieb    02.01.2010
Bei der nächsten Abgasuntersuchung (AU) wird keine sechseckige AU-Prüfplakette mehr auf das vordere Nummernschild geklebt. Das bedeute allerdings laut Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe nicht, dass die AU verschwinde. Vielmehr führten anerkannte Kfz-Meisterbetriebe weiterhin die AU als eigenständige Teiluntersuchung zur Hauptuntersuchung (HU) durch. Das sei auch sinnvoll, denn dort ließen sich eventuelle Mängel gleich erledigen. Neu ist, dass die Abgasuntersuchung jetzt an die Hauptuntersuchung (HU) gekoppelt ist, und frühestens im Monat vor dem HU-Termin durchgeführt werden darf. Zeit und Kosten können Autofahrer sparen, wenn sie die HU auch gleich in einem Meisterbetrieb der Kfz-Innung in Auftrag geben, in dem die Überprüfung von den Überwachungsorganisationen durchgeführt wird. Die Serviceleistung AU, durchgeführt durch einen Meisterbetrieb der Kfz-Innung, wird mit Nachweissiegel und Zangenprägung im anschließenden HU-Nachweis dokumentiert. Der Autofahrer erhält nur noch eine Plakette – nämlich die HU-Plakette für das hintere Kennzeichen, die die ordnungsgemäße Durchführung beider Prüfungen – HU und AU – belegt.
Foto: ProMotor
 
Frühzeitig frisches Öl fürs Fahrzeug    01.05.2008
Wer zu lange seinen Pkw mit altem oder zu wenig Öl bewegt, riskiert im schlimmsten Fall einen Motorschaden. Denn auch das Schmiermittel unterliegt einem gewissen Verschleiß und sollte daher regelmäßig gewechselt werden. Das geschieht am besten in einem Meisterbetrieb der Kfz-Innung, da die Fachleute sich hier nicht nur um die umweltgerechte Entsorgung und das korrekte Einfüllen der vorgeschriebenen Menge kümmern. Vielmehr haben sie auch für jedes Aggregat das passende Öl parat.
Bei der großen Vielzahl der unterschiedlichen Produkte ein großer Vorteil, da die Autohersteller für jedes ihrer Modelle eine bestimmte Qualität vorschreiben. Wird diese beim Wechsel nicht berücksichtigt, droht bei einem Motorschaden der Verlust der Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
Foto: ProMotor
 
Kindersitze - Wichtig für die Familie    01.04.2008
Ein Sicherheitsmuss: Kinder benötigen besonderen Schutz, das gilt auch während der Autofahrt. Daher sollten Erwachsene darauf achten, dass der Nachwuchs jederzeit richtig gesichert ist. Die Fachleute im Meisterbetrieb der Kfz-Innung helfen, das geeignete Modell zu finden.

Seit 1. April sind Kindersitze mit dem Prüfzeichen "E1" und "E2" nicht mehr zugelassen! Im Zweifelsfall fragen Sie in Ihrem nächsten Kfz-Meisterbetrieb nach, ob Ihr Sitz noch dem aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Werden Sie von der Polizei angehalten, droht eine Geldstrafe.

Ob Spielplatz, Schwimmbad oder Baggersee - Ausflüge an der frischen Luft sind bei Kindern äußerst gefragt. Geht es mit dem Auto auf Tour, sollte jedoch nicht übereilt gestartet werden, denn für Kinder ist die richtige Sicherung im Pkw überlebenswichtig.

So ist die Verletzungsgefahr bei Verwendung eines rückwärts gerichteten Kindersitzes im Falle eines Unfalls um 90 Prozent geringer als ohne Kindersitz. Bei größeren Kindern senkt die Verwendung eines Sicherheitskissens das Verletzungsrisiko um rund 75 Prozent. Auf dieses Ergebnis einer Untersuchung mit 5.500 Kindern in Schweden haben jetzt die Auto-Experten der Kfz-Innungen hingewiesen.
Zu den Risikofaktoren zählen insbesondere Kindersitze, die nicht ordnungsgemäß montiert werden oder nicht zur Körpergröße oder dem Körpergewicht passen. Bei der Vielzahl an Angeboten sollten nach Angaben der Fachleute folgende Kriterien beachtet werden:

• Hineinsetzen und Angurten des Kindes sowie das Bedienen der Verstelleinrichtungen sollten problemlos möglich sein.

• Der Schultergurt sollte über die Schultermitte und der Beckengurt so tief wie möglich über die Leistenbeuge verlaufen.

• Der Kopf des Kindes muss gut abgestützt sein.

• Die Sitzposition sollte entspannt sein: das bedeutet Beinfreiheit, keine Druckstellen oder harte Kanten im Auflagenbereich der Beine.

• Der Kindersitz muss sich stramm auf den Fahrzeugsitzen befestigen lassen; er darf weder kippen noch verrutschen.

Achtung: Ein hohes Verletzungsrisiko gilt bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz, sofern ein Beifahrerairbag vorhanden ist. In diesem Fall dürfen Kindersitze nur auf der Rückbank installiert werden. Diese bietet für den Nachwuchs ohnehin den sichersten Platz.

Qualitätsprodukte aus dem automobilen Fachhandel seien die sicherste Lösung, hieß es weiter. Der Gesetzgeber schreibe sie für den Nachwuchs bis zu einer Größe von 150 cm vor. Die so genannte Babyschale werde für die Jüngsten bis 13 kg Körpergewicht verwendet und immer entgegen der Fahrtrichtung eingebaut. Für jüngere Kinder bis etwa fünf Jahre gebe es Fangkörpersysteme, die entweder ein Tischchen vor dem Bauch oder ein Hosenträgergurtsystem bieten. Sitzerhöhungen, die dafür sorgen, dass der Dreipunktgurt so sicher am Körper des Kindes verläuft wie bei Erwachsenen, eigneten sich für größere Kinder bis zwölf Jahre.

Sind die Sitze gut befestigt und die unternehmungslustigen Kids gesichert, geht es unbeschwert los in Richtung Freizeitvergnügen.
Foto: ProMotor
 
Änderung in der Wohnmobilbesteuerung    11.03.2008
Durch das 3. Gesetz zur Änderung des Kfz-Steuergesetzes ist für alle Wohnmobile eine eigenständige Fahrzeugkategorie mit besonderen Steuersätzen eingeführt worden; diese gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2006. Der Steuersatz richtet sich jetzt nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Emissionsklasse des Wohnmobils.

Da die Berechnung der Kfz-Steuer für Wohnmobile nicht so einfach ist, stellen wir einen Anhang hier zur Verfügung, welcher kurz und prägnant die neue Kfz-Steuer für Wohnmobile darstellt.
 
Anhang: Besteuerung_von_Wohnmobil.pdf
 
Feinstaubplakette - Freie Fahrt für neue Plakette    09.03.2008
Wer seit neustem in bestimmte Innenstädte einfahren möchte, wird möglicherweise nicht ohne eine Feinstaubplakette auskommen. Ohne Plakette bedeutet bei Fahrverboten in belasteten Bereichen „gesperrte Innenstädte“. Die Farben Grün, Gelb und Rot haben vorerst keine Sanktionen zu erwarten. Auf der sicheren Seite ist man allerdings mit einem sauberen Auto, was durch die grüne Plakette gezeigt wird.
Die für die AU anerkannten Kfz-Meisterbetriebe sind auch berechtigt, die Plaketten nach Einsicht in die Fahrzeugpapiere auszugeben. Alles Wissenswerte haben wir als Anlage an diese Meldung beigefügt.

Welche Plakette Ihr Auto bekommt und weitere Info erhalten Sie hier ...
Foto: Pro Motor
 
Anhang: Fragen_und_Antworten_zur.pdf
 
Eine schmierige Sache    11.11.2007
Sicherheit verlangt regelmäßige Scheibenpflege

Schmutz, Laub und Schneematsch setzen der Frontscheibe eines Fahrzeugs insbesondere im Herbst und Winter heftig zu. Der Durchblick geht verloren.
Die Scheibenpflege sollte daher aus Sicherheitsgründen regelmäßig erfolgen.
Die Experten in den Kfz-Innungen haben einige Tipps zusammengefasst:

Die Scheiben sollten stets nur mit einem silikonfreien Glasreiniger gesäubert werden. Das gilt für außen und innen. Gerade bei Rauchern setzt sich auf der Innenseite schnell ein Schmierfilm ab. Nach jeder Wagenwäsche mit Wachspflege muss die verbliebene Wachsschicht auf den Scheiben abgewaschen werden.

Auch eine neue Frontscheibe nützt wenig, wenn die Wischerblätter nicht optimal funktionstüchtig sind.
Mindestens einmal im Jahr sollten Sie daher ausgetauscht werden. Außerdem sollten nach jeder Wagenwäsche die Gummilippen der Wischerblätter gereinigt und ebenfalls die Wachsreste entfernt werden. Oftmals fällt Fahrern der allmählich fortschreitende Verschleiß der Wischer gar nicht auf, denn sie haben sich an den kontinuierlichen Schmierfilm gewöhnt.
Bei Minusgraden können die Wischerblätter an der Scheibe festkleben. Wer sie trotzdem in Bewegung setzt, kann Wischer und Scheiben beschädigen. Beim Freikratzen der Scheiben daher immer vorsichtig die Wischerblätter (auch in der Heckscheibe) lösen.

Der Zahn der Zeit nagt auch am Glas. Zerkratzte Frontscheiben können ein störendes Streulicht erzeugen. In jedem Fall muss die Scheibe ausgetauscht werden, wenn ein Loch oder Riß im Sichtfeld ist, also in einem etwa DIN A4 großen Bereich in Augenhöhe. Bei der TÜV-Untersuchung werden auch außerhalb des Sichtfeldes liegende kleinere Beschädigungen auf der Mängelliste notiert.
Foto:Promotor
 
 
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