1.) Umsetzung und Überwachung gesetzlicher Verordnungen |
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| a) Abgasuntersuchung AU/AUK- Genehmigung und Überwachung der Durchführungsbestimmungen für die Abgasuntersuchung
- Ausgabe der AU-Siegel, Überwachung des Verbleibs von Siegel
- Regelmäßige Information der Betriebe über technische Neuerungen
- Überprüfung der Einhaltung eines Qualitätssicherungssystems
- Erstellen einer Mängelstatistik
- Kalibrierung von Abgasmessgeräten
b) Sicherheitsprüfung LKW SP- Genehmigung und Überwachung der Durchführungsbestimmungen für die Sicherheitsprüfung
- Ausgabe der SP-Plaketten, Überwachung des Verbleibs von Plaketten
- Überprüfung der Einhaltung eines Qualitätssicherungssystems
- Erstellen einer Mängelstatistik
Im Zuständigkeitsbereich unserer Innung im Bundesland Niedersachsen und Bremen wird diese Aufgabe durch das Service-Büro wahrgenommen. Da jedoch nicht jede Innung dieses komplexe Thema erfüllen kann, werden wir in bestehenden Kooperationsvereinbarungen von Innungen im Gebiet vom südlichen Hamburg bis nördlich von Hannover mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betraut. c) GAP/GSP Gasanlagenprüfung/Gassystemprüfung- Genehmigung und Überwachung der Durchführungsbestimmungen für GAP/GSP
- Ausgabe der GAP/GSP-Plaketten, Überwachung des Verbleibs von Plaketten
- Regelmäßige Information der Betriebe über technische Neuerungen
- Überprüfung der Einhaltung eines Qualitätssicherungssystems
- Erstellen einer Mängelstatistik
- Anerkennung von Werkstätten für die Prüfung von Gasfahrzeugen
d) Altfahrzeug Verordnung- Genehmigung und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben
- Regelmäßige Überprüfung der Altfahrzeugannahmestellen
e) Ausgabestelle für Feinstaubplaketten- Ausgabe der Feinstaubplaketten-Plaketten und Klebesiegel, Überwachung des Verbleibs von Plaketten
f) Wiederkehrende Prüfung der Prüfstützpunkte in Kfz-Werkstätten- Jeder Prüfstützpunkt (PSP) der Überwachungsorganisationen in Kfz-Werkstätten muss regelmäßig von der zuständigen Kfz-Innung anhand einer landeseinheitlichen Checkliste überprüft werden.
- Kalibrierung von Scheinwerfereinstellgeräten und -aufstellflächen
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2.) Abfallmanagement |
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| Über ein eigens entwickeltes Ringentsorgungssystem bieten wir eine, den gesetzlichen Vorgaben, entsprechende Entsorgung von Abfällen für Kfz-Betriebe an. Durch eine hohe Zahl an teilnehmenden Betrieben, die auch regional anderen Innungen zur Verfügung gestellt wird, erreichen wir somit eine interessante Preisgestaltung. Zusätzlich können über uns ein Abfallwirtschaftskonzept und eine Abfallbilanz erstellt werden. Das Service-Büro hat die hierfür erforderliche Abfallmaklergenehmigung.
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3.) Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen |
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| Die Schulungen werden primär vor Ort in Lehrgangsform durchgeführt und umfassen, je nach Thema, einen Zeitrahmen von bis zu mehreren Wochen. Dazu gehören unter anderem:- Kommunikationstechniken,
- Betriebsorganisation
- Berufs- und Arbeitspädagogik
- Auftragsabwicklung
- Ermittlung und Vergleich von Betriebskennzahlen
Für eine Schulung in den angegebenen Sparten, setzen SIe sich bitte mit unserem Service-Büro in Verbindung. Wir werden mit Ihnen einen passenden Schulungsrahmen erstellen und Ihnen die jeweiligen Kosten dafür bekannt geben.
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